Der Schutz vor Arbeitsunfällen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann die Zahlung eines Bußgeldes erfordern, wenn dadurch nicht der Schutz aller Arbeitnehmer gewährleistet ist.
Dies sind die Hauptdeckungen:
- Entschädigung für vorübergehende Behinderung;
- Medizinische, pharmazeutische, chirurgische und Krankenhausdienstleistungen;
- Renten bei dauerhafter Invalidität und/oder Tod;
- Leistungen im Todesfall;
- Bestattungskosten;
- Schutz Ihrer Mitarbeiter bei Reisen ins Ausland;
- Medizinisches Netzwerk mit Überweisungsanbietern.
