Betriebsversicherung

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Arbeitsunfälle

Der Schutz vor Arbeitsunfällen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann die Zahlung eines Bußgeldes erfordern, wenn dadurch nicht der Schutz aller Arbeitnehmer gewährleistet ist.

Dies sind die Hauptdeckungen:

  • Entschädigung für vorübergehende Behinderung;
  • Medizinische, pharmazeutische, chirurgische und Krankenhausdienstleistungen;
  • Renten bei dauerhafter Invalidität und/oder Tod;
  • Leistungen im Todesfall;
  • Bestattungskosten;
  • Schutz Ihrer Mitarbeiter bei Reisen ins Ausland;
  • Medizinisches Netzwerk mit Überweisungsanbietern.

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